Was ist abgedeckt?
Welche Bauteile und Schadenarten sind eingeschlossen? Fragen Sie auch nach Ausschlüssen, etwa für Verschleiß oder bereits vorhandene Schäden.
Optionale Gebrauchtwagengarantie
Eine zusätzliche Garantie kann beim Gebrauchtwagenkauf eine Rolle spielen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Option zum jeweiligen Fahrzeug angeboten werden kann und welche Bedingungen dazugehören.

Bewusst entscheiden
Garantie ist nicht gleich Garantie. Entscheidend sind die zum konkreten Angebot gehörenden Bedingungen – nicht allein die Bezeichnung.
Welche Bauteile und Schadenarten sind eingeschlossen? Fragen Sie auch nach Ausschlüssen, etwa für Verschleiß oder bereits vorhandene Schäden.
Laufzeit, Fahrzeugzulässigkeit und mögliche Kilometergrenzen richten sich nach dem jeweiligen Garantieangebot.
Klären Sie den Preis und mögliche Selbstbeteiligungen oder Erstattungsgrenzen. Nicht jede Garantie übernimmt sämtliche Reparaturkosten.
Prüfen Sie Meldewege, Fristen und mögliche Freigaben vor einer Reparatur. Auch Wartungsvorgaben können für die Leistung wichtig sein.
Wichtige Unterscheidung
Eine freiwillige Garantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte. Sie ersetzt diese nicht und schränkt sie nicht ein. Ansprüche aus einer Garantie richten sich gegen den jeweiligen Garantiegeber und nach den vereinbarten Bedingungen.
Ob eine Garantie bei einem bestimmten Fahrzeug angeboten wird, welche Laufzeit gilt und welche Kosten entstehen, klären wir im individuellen Angebot. Eine pauschale Deckungszusage ist damit nicht verbunden.
Gesetzliche Grundlage zur Garantie: § 443 BGB, öffnet in einem neuen Tab.
Lassen Sie sich die vollständigen Bedingungen geben und sprechen Sie Unklarheiten an. Nennen Sie uns dafür am besten die Inseratsnummer Ihres Wunschfahrzeugs.
Wir besprechen die verfügbaren Möglichkeiten und die dazugehörigen Bedingungen mit Ihnen.